Die MPU im rechtlichen Kontext: Gesetzliche Grundlagen und Verfahrensanforderungen

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, wurde 1954 in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich verankert. Sie dient der Überprüfung der Fahrtauglichkeit einer Person. Die Untersuchung besteht aus drei Teilen, einer medizinischen Untersuchung, einem psychologischen Gespräch und einem Leistungstest an dem PC. Kraftfahrer, die zu einer MPU aufgefordert werden, sollten sich im Vorfeld gut beraten lassen, um keine Verfahrensfehler zu begehen.

Rechtliche Grundlagen und Gründe zur Einleitung einer MPU

Die MPU ist seit siebzig Jahren ein fester Bestandteil der deutschen Verkehrspolitik. Sie dient der Beurteilung eines Kraftfahrers, der durch sein Fahrverhalten einmalig oder mehrmals auffällig geworden ist. Die rechtlichen Grundlagen sind die EU-Führerscheinrichtlinie, das deutsche Straßenverkehrsgesetz, kurz StVG, und die Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV. Einerseits kann der Betroffene mit der MPU seine Fahrtauglichkeit bestätigen und seine Fahrerlaubnis wiedererlangen, die ihm zuvor aufgrund eines Verstoßes gegen die oben genannten Rechtsgrundlagen entzogen wurde. Gründe dafür können beispielsweise sein:

  • Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie Anzeichen für einen Alkohol- oder Drogenmissbrauch
  • Bei einer Verkehrskontrolle: 1. Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr, oder 2. Atemalkoholkonzentration von 0,8 Miligramm pro Liter oder mehr
  • Mindestens eine erhebliche Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen und die Fahrtauglichkeit anzweifeln lassen wie beispielsweise ein erhöhtes Aggressionspotenzial
  • Wiederholtes Entziehen der Fahrerlaubnis

Der Gesetzgeber möchte andererseits mit dieser Maßnahme die Rechtsgemeinschaft vor möglichen Gefahren im Straßenverkehr schützen. Nach wie vor ereignen sich die meisten schweren Unfälle im Straßenverkehr unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder weil ein Kraftfahrer unter Impulsverlust leidet. Mit der MPU möchte der Gesetzgeber feststellen, ob das Verhalten des Kraftfahrers zukünftig eine Gefahr im Straßenverkehr darstellt, und ob ihm die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden muss.

MPU-Verfahren: Auf diesen Ablauf müssen sich Betroffene einstellen

Wurde einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis entzogen, so kann er eine Wiedererlangung bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Diese entscheidet, ob die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden kann oder ein MPU-Verfahren eingeleitet werden muss. Die Entscheidung liegt nicht immer im ermessen der Behörde, da einige Verstöße unweigerlich zu einer MPU führen wie beispielsweise das Fahren unter 1,6 Promille Alkohol oder mehr. Die Fahrerlaubnisbehörde bezieht sich bei ihrem Vorgehen auf den Paragrafen 11 der Fahrerlaubnisverordnung FeV. Sie beauftragt für dieses Verfahren einen anerkannten Gutachter, damit dieser die Fahrtauglichkeit des Kraftfahrers feststellt. Der Kraftfahrer darf selber entscheiden, welchen anerkannten Gutachter er für das Verfahren auswählt. Mit der Beauftragung muss eine konkrete Fragestellung verbunden sein, die der Gutachter im Rahmen des Verfahrens zu klären hat. Die Fragen müssen laut dem Gesetzgeber ausreichend bestimmt und angemessen sein. Die MPU setzt sich aus drei Teilen zusammen: 1. Medizinischer Test 1. Leistungstest am PC 2. Psychologisches Gespräch Das psychologische Gespräch dauert etwa 1,5 Stunden und wird vom Gutachter verschriftlicht. Das Ergebnis der MPU wird zunächst dem Kraftfahrer zur Verfügung gestellt. Dieser kann dann entscheiden, ob der das Ergebnis der Fahrerlaubnisbehörde zukommen lässt. Ein negatives Gutachten führt unweigerlich zur erneuten Feststellung der Fahruntauglichkeit. Gegen die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Durchführung einer MPU kann der Kraftfahrer innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Gegen das Gutachten kann der Kraftfahrer rechtlich vorgehen und dieses mit anwaltlicher Hilfe anfechten.

Widerspruchsmöglichkeiten und Rechtsweg bei einer unrechtmäßigen Entscheidung nutzen

Falls die Fahrerlaubnisbehörde ihre (Neu-)Erteilung der Fahrerlaubnis abhängig von der Teilnahme an einer MPU macht, kann der Kraftfahrer eine Klage auf Erteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU erheben. Das Bundesverwaltungsgericht, kurz BVerwG, hat hierzu am 06.04.2017 ein Urteil unter dem Aktenzeichen 3 C 24.15 erlassen. Diese Urteil betraf einen Kraftfahrer, dem die Fahrerlaubnis aufgrund einer Alkoholfahrt mit weniger als 1,6 Promille entzogen wurde. Ebenso kann der Kraftfahrer den Rechtsweg gehen, wenn ihm keine Möglichkeit zur Auswahl der geeigneten Untersuchungsstelle gewährt wurde. Das Verwaltungsgericht München hielt mit seinem Urteil vom 11.10.2016 fest, dass ein solches angeordnetes Verfahren unrechtmäßig ist, sobald es dem Kraftfahrer keine eigene Wahlmöglichkeit zugesteht. Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig der Gesetzgeber die rechtlichen Vorgaben für die MPU weiter evaluieren wird, wie zuletzt 2017, seitdem Alkoholfahrten über 1,6 Promille zwingend zu einer MPU-Begutachtung führen. Wer auf Verjährung setzt, der muss aktuell mindestens zehn bis fünfzehn Jahre warten. Bei einer Durchfallquote von etwa fünfzig Prozent, sind betroffene Kraftfahrer gut beraten, wenn sie sich bei der Aufforderung zu einer MPU rechtlich und verfahrenstechnisch ausführlich informieren lassen.

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