Kennzeichnungspflichten bei LED Leuchtmitteln
Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 zur Kennzeichnungspflicht von LEDs ist am 16.10.2012 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in der ganzen EU.
Hersteller/Importeure und Händler haben den neuen Etikettierungs- bzw. Kennzeichnungspflichten der Verordnung für Lampen, die seit dem 01.09.2013 in Verkehr gebracht werden, zwingend nachzukommen. Ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht kann u. a. eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zur Folge haben.
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