Rechte des Urhebers
Die Rechte des Urhebers sind umfassend im Urheberrechtsgesetz (UrhG) in §§ 11 ff. geregelt. Unterschieden werden zwei Bereiche:
- die Urheberpersönlichkeitsrechte
- die den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu seinem Werk schützen
Zu den Urheberpersönlichkeitsrechten zählen im Wesentlichen:
- das Erstveröffentlichungsrecht
- das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und
- der Schutz vor Entstellung
- die Verwertungsrechte, die die angemessene Beteiligung des Urhebers an der Nutzung seines Werkes gewährleisten sollen. Dazu zählen die Bereiche
- der körperlichen Nutzung und
- der unkörperlichen Nutzung (öffentliche Wiedergabe). Diese ist besonders für die Nutzung im Internet relevant