Patentrecht | Gebrauchs- & Geschmacksmuster
Das Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht und Geschmacksmusterrecht sind Rechtsbereiche die z. B. den Schutz technischer Erfindungen, den Ideenschutz und Designschutz regeln.
Ein Patentanwalt bzw. eine Patentkanzlei übernimmt hierbei die Patentrecherche, prüft mögliche Verstöße, lässt das Patent anmelden, usw.
Im Patentrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten in Recklinghausen, Essen, Dortmund, Münster und natürlich bundesweit.
Patent anmelden
Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, das ein zeitlich begrenztes Ausschlussrecht gewährt.
Ein Patent berechtigt jedoch nicht ohne weiteres zur Benutzung der Erfindung. Diese kann beispielsweise verboten sein, wenn sie gegen geltende Gesetze oder ältere Patente verstößt.
Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster ist mit dem Patent verwand und Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Die Unterschiede zum Patent sind mit den letzten Änderungen des Gebrauchsmustergesetzes (GebrMG) geringer geworden. Diese liegen unter anderem in Schutzdauer, der Höhe der Anmeldegebühren und vor allem darin, dass das Gebrauchmuster ein ungeprüftes Schutzrecht ist.
Geschmacksmuster
Das Geschmacksmuster ist als Schutzrecht zu wählen, wenn es darum geht Design zu schützen.
Auch das Geschmacksmuster ist wie das Gebrauchsmuster ein ungeprüftes Schutzrecht. Unter Umständen muss die Schutzfähigkeit des Musters gerichtlich durchgesetzt werden. Für die Schutzfähigkeit des Geschmacksmusters ist erforderlich, dass das Muster neu und eigenartig ist.