Abmahnung Filesharing - Familienmitglieder
Der Abgemahnte sollte wegen illegalen Filesharings eines Familienmitglieds über seinen privaten Internetanschluss Abmahnkosten zahlen.
Das Oberlandesgericht Köln ließ gegen sein bestätigendes Urteil keine Revision zu. Das Bundesverfassungsgericht hat den Internetanschlussinhaber dadurch in seinem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt gesehen und die OLG-Entscheidung aufgehoben.
Eine Entscheidung des BGHs sei wegen der Bedeutung der Sache und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich. Da die Frage, ob einen Internetanschlussinhaber gegenüber Dritten, denen er den Anschluss überlasse, Prüf- und Instruktionspflichten treffen, sei bislang nicht abschließend geklärt.
Beschluss vom 21.03.2012, Az.: 1 BvR 2365/11